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Gemeinsame Stellungnahme
zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichststunden der beamteten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO)
Der VLBS und der VLW begrüßen eine Stundenreduzierung für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen, die dort sehr gute Arbeit leisten. Durch die Änderung der Verordnung wird der stetig steigenden Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und den damit gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an die Grundschullehrkräfte Rechnung getragen. Als die Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen erwarten wir jedoch, dass einige längst überfällige Änderungen hinsichtlich der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen ebenfalls geändert werden. Ebenso wie im Grundschulbereich wurde zeitgleich die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich erhöht, dort aber um eine ganze Pflichtstunde. Dies begründet auch eine weitere entsprechende Vor- und Nachbereitungszeit von einer Unterrichtsstunde zu Hause sowie zusätzliche Korrekturen und Konferenzen. Im benachbarten Rheinland-Pfalz beträgt die Pflichtstundenzahl im beruflichen Bereich 24 Unterrichtsstunden; bei einer besseren Besoldung und deutlich besseren Möglichkeiten in Funktionsstellen zu kommen, insbesondere in diejenigen der Besoldungsgruppe A14. Die Belastung der Lehrkräfte im beruflichen Bereich ist mindestens genauso gestiegen, wie die Belastung der Kollegen/-innen im Grundschulbereich. An den beruflichen Schulen gibt es mit Sicherheit die heterogenste Schülerschaft aller Schulen. Nicht unbedingt zur Entlastung hat auch die Einführung des Qualitätsmanagementsystems geführt, welches immer neue und stetig wechselnde Anforderungen an die Lehrkräfte im beruflichen Bereich stellt. Darüber hinaus ist der Begriff der Inklusion an den beruflichen Schulen seit Jahrzehnten „Alltagsgeschäft“, da viele Absolventen der Förderschulen im Saarland die Berufsbildungszentren besuchen. Dabei werden sie jedoch ab dem Übergang an die beruflichen Schulen hinsichtlich notwendiger Entlastungsstunden nicht mehr als Förderschüler im eigentlichen Sinne betrachtet. Des Weiteren leisten die beruflichen Schulen einen sehr großen Beitrag zur Beschulung der geflohenen Schülerinnen und Schülern, was für unsere Lehrkräfte mit einer sehr großen zusätzlichen Belastung verbunden ist. Die Umstellung auf lernfeldbezogene Zeugnisse bringt darüber hinaus einen sehr hohen Mehraufwand für unsere Kolleginnen und Kollegen mit sich. Ohne alle Mehrbelastungen an dieser Stelle aufzählen zu wollen, ist klar zu erkennen, dass die Anforderungen an alle Lehrkräfte (speziell auch die der Erweiterten Schulleitungen) auf ein nicht mehr erträgliches Maß angestiegen sind.