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Veröffentlicht am 25. September 2014 von Iris Suemenicht.
Wenn Ihre Eltern Beamte sind oder als Angehörige von Beamten beihilfeberechtigt sind, auch als Witwe oder Witwer eines Beamten, dann müssen Sie als unterhaltspflichtiges Kind keinen Elternunterhalt zahlen. Das gilt sowohl für Kinder von Landesbeamten als auch von Bundesbeamten.

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(ZfPR) Am 17. Januar 2018 hat das Bundesverfassungsgericht in mündlicher Verhandlung mehrere Verfassungsbeschwerden zum beamtenrechtlichen Streikverbot behandelt. Gegenstand des Verfahrens sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen eine Entscheidung des  Bundesverwaltungsgerichts wegen Disziplinarmaßnahmen gegen beamtete Lehrerinnen und Lehrer, die...

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Die Landesvertreterversammlung 2018 findet statt:

Datum:Donnerstag, 22. März 2018
Zeit:18.00 Uhr
Ort:Hotel Dolfi, Grühlingsstraße 69
66280 Sulzbach/Saar-Hühnerfeld

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(VLBS/VLW) Bei der Umfrage von VLW und VLBS, die an allen beruflichen Schulen durchgeführt wurde, haben 971 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen, wofür wir uns sehr bedanken! Die hohe Beteiligung lässt erkennen, wie sehr das Thema die Lehrkräfte an den Beruflichen Schulen beschäftigt und deren Arbeitsalltag bestimmt. Am Ministerium wurde eine Arbeitsgruppe einberufen, die den Leistungsbewertungserlass evaluieren und anpassen soll.

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