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Neuregelungen im Beamtenrecht

Neuregelungen im Beamtenrecht
Im Rahmen der Gespräche „Zukunftssichere Landesverwaltung“ zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften wurden am 8. Juni 2013 und 17. Januar 2014 eine Vielzahl von Maßnahmen vereinbart, die die Beschäftigungsbedingungen weitergehend flexibilisieren und stärker an die verschiedenen Lebenssituationen der Beschäftigten anpassen. Damit werden eine Reihe von Grundforderungen des dbb umgesetzt. In einem ersten Schritt hat der Landtag am 12. November 2014 ein Gesetz zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften verabschiedet, das am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

 

Dabei wird u.a. dem demografischen Wandel Rechnung getragen und die Übertragung der Vorgaben der gesetzlichen Rentenversicherung zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Alterssicherungssystemen umgesetzt. Die Anhebung der Altersgrenze mit zahlreichen Übergangsregelungen ab 1. Januar 2015 orientiert sich am Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes vom 5. Februar 2009, in dem der Bund die rentenrechtlichen Regelungen für den Beamtenbereich nachgezeichnet hat. Einen Kernbereich bilden die Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst. Mit der Einführung der Familienpflegezeit als besondere Form der Teilzeitbeschäftigung soll eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit erreicht werden. Die besoldungsrechtlichen Aspekte der Familienpflegezeit werden dabei in dem in Landesrecht übergeleiteten Bundesbesoldungsgesetz und einer sich hierauf stützenden Verordnung geregelt.
Der dbb hatte hierüber bereits im Mai 2014 mit zwei „dbb aktuells“ informiert. Diese Informationen können Sie weiterhin im Internet www.dbb-saar.de im Archiv „Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften zum 1. Januar 2015“ abrufen.