Beitragsordnung
Beitragsordnung
- Details
- Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2021
Beitragsordnung des vlbs Saarland e.V.
Die im Folgenden genannten Beiträge sind Halbjahresbeiträge, die halbjährlich durch
Lastschriftverfahren eingezogen werden.
Dienstgrad | Beiträge |
Mitglied bis Gehaltsstufe A12 oder Mitglied im Angestelltenverhältnis |
45,96 € |
Mitglied in Gehaltsstufe A13 oder A14 | 50,88 € |
Mitglied ab Gehaltsstufe A15 | 58,26 € |
Referendare | Beitragsfrei |
Pensionäre | 30,66 € |
Doppelmitgliedschaft von Ehepaaren | Der Ehepartner mit der geringeren Gehaltsstufe zahlt die Hälfte seines Beitrages. |
Teilzeitbeschäftigte |
Bei Beschäftigung bis zum halben Beschäftigungsverhältnis zahlt das Mitglied nur die Hälfte seines Beitrages. |