VLBS Saarland e.V. 0162-7601052 vorstand@vlbs-saar.de

Leistungen und Ziele

Leistungen und Ziele des VLBS

Der VLBS Saarland ist eine Standesvertretung.

Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Dienstherrn und der Landespolitik. Zu diesem Zweck ist der Verband aktives Mitglied beim dbb Landesbund Saar (dbb Saar) und beim Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen (blbs).

Unsere Leistungen:

  • Wir setzen uns ein für die Belange aller Lehrkräfte an beruflichen Schulen im Saarland, insbesondere im technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereich.
  • Wir stellen drei Mitglieder im Hauptpersonalrat des Beruflichen Bereiches.
  • Wir beraten und helfen den Mitgliedern in Fragen des Dienst- und Versorgungsrechts.
  • Wir suchen und finden das Gespräch mit hochrangigen Vertretern aus Politik und Wirtschaft.
  • Wir tauschen uns aus mit allen Lehrerverbänden, sowohl im Saarland als auch bundesweit und sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Lehrerverbände (AgdL).
  • Unsere Mitglieder sind an vielen Standorten der Beruflichen Bildung vertreten und stellen Ihre ersten Ansprechpartner vor Ort dar.

 

Unsere Ziele:

  • Reduzierung der Wochenstundenzahl von 25,5h auf 24,5h, entsprechend der gymnasialen Oberstufe,
  • Verkürzung und Anpassung der Beförderungszeit an den öffentlichen Dienst,
  • Einführung einer Klassenlehrerstunde pro Woche in Vollzeitklassen,
  • Gewährung der Altersermäßigung zu Beginn des Schuljahres, in dem die Altersgrenze erreicht wird,
  • Ausreichender Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern in der Ausbildungsvorbereitung (AV) und den Berufsfachschulen (BFS1 und BFS2),
  • Anpassung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) auf die Belange der Beruflichen Bildung,
  • keine Absenkung der Versorgungssätze,
  • Einführung des gleichen Klassenteilers für Berufliche Schulen wie in allgemeinbildenen Schulen,
  • Abschaffung der zweizügigen Grenze bei den Klassen der Berufsfachschulen,
  • Freigabe weiterer Beförderungsstellen in A14 für die Standorte der beruflichen Bildung,
  • Gleichstellung der Deputatstunden nach §6, betrifft Vollzeitschüler, mit den Deputatstunden an Gymnasien,