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VLBS bei den Haushaltsgesprächen im Landtag

(Vertreter von VLBS [B. Haupenthal und J. Paul] und VLW [S. Peters-Klein und P. Koch] im Gespräch mit Gisela Kolb, SPD [Mitte])

Im Laufe des Monats November fanden im Landtag des Saarlandes die haushaltspolitischen Beratungen statt. Hierzu trafen sich Vertreter des VLBS gemeinsam mit Kollegen des VLW (Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen) mit allen Fraktionen um die gemeinsamen Forderungen für die berufliche Bildung im Saarland hinsichtlich des Doppelhaushaltes 2016/2017 deutlich zu machen.

Nachfolgende Stellungnahme bildete die Grundlage für die haushaltspolitischen Gespräche:

Stellungnahme zum Haushaltsplan 2016/2017 von VLW und VLBS

Veränderungen zum Haushaltsplan 2015

In Doppelhaushaltsplan für die Jahre 2016/2017 werden sechs A12-Stellen und weitere 28 A11-Stellen wegfallen. Dieser Wegfall von Stellen setzt die Kürzungen fort, die im Plan für 2015 begonnen wurden. Die Kürzungen sind grundsätzlich kritisch zu sehen, da in den kommenden Jahren weiterhin große Herausforderungen auf die beruflichen Schulen zukommen werden. Diese sind nicht mit weniger Stellen zu bewältigen. So ist zu befürchten, dass insbesondere aufgrund des aktuellen Zustroms an Flüchtlingen Kosten entstehen werden, die zurzeit noch unkalkulierbar sind. Weiterhin werden wir uns mit dem Thema Inklusion beschäftigen müssen. Die FOS.Plus wirft ebenfalls noch ungeklärte, auch finanzielle Fragen auf. Dauerbrenner sind nach wie vor die Lehrergesundheit, der Abbau der Fehlstunden, eine Lehrerreserve, die mobil für erkrankte Kolleginnen und Kollegen einspringen kann und die lange Dauer der Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren. In diesem Bereich wird vom MBK bereits seit Jahren ein großes Sparprogramm praktiziert, indem diese Verfahren sehr lange dauern und freie Funktionsstellen gar nicht ausgeschrieben werden.

 

 

1.Flüchtlinge an den BBZ

Zurzeit sind an 11 BBZ-Standorten im Saarland 25 sogenannte Produktionsschulen „Flüchtlinge“ eingerichtet. Klassengrößen? Es sollten maximal 15 Schüler/-innen pro Klasse sein, damit gut gefördert werden kann. Darum geht es in diesen Klassen ja auch letzten Endes. Ziel für die meisten der Flüchtlinge ist erst einmal das Erlernen der deutschen Sprache. Zu diesem Zweck sind zum neuen Schuljahr auch viele neue Lehrkräfte mit dem Zusatz Deutsch als Fremdsprache eingestellt worden. Dennoch ist in den Klassen eine große Heterogenität zu beobachten: Unterschiedliche Herkunftsländer, unterschiedliches Alter, unterschiedliche Deutschkenntnisse und vieles mehr. Die BBZ sind aber dennoch am Limit und sind ohne zusätzliche Personalisierung kaum in der Lage noch weitere Klassen zu bilden, auch wenn viele der Flüchtlinge schulpflichtig sind.

Es werden 130 neue Lehrerstellen geschaffen, davon dankenswerter Weise 26 für den beruflichen Bereich. Hierbei muss die berufliche Fakultas von höchster Bedeutung sein, diese muss bei Neueinstellungen immer im Vordergrund stehen um die Unterrichtsqualität an den BBZ im Saarland optimal zu gewährleisten. Sollten Lehrkräfte mit ausschließlich allgemeinbildenden Fächern aufgrund der Flüchtlingssituation aushilfsweise an den BBZ eingestellt werden, muss ihnen perspektivisch der Zugang zum allgemeinbildenden Bereich offenbleiben.

2. FOS.Plus

Mit der FOS.Plus ist eine Forderung der Verbände erfüllt worden, die diese immer wieder erhoben haben, spätestens seit Abschaffung der Höheren Handelsschule. Die Verbände haben diesen Modellversuch immer unterstützt und halten die Idee nach wie vor für richtig. Bei der Umsetzung zeigt sich aber nun, dass es noch einige Hürden zu nehmen gibt.

Die Schüler/-innen erhalten in den allgemeinbildenden Hauptfächern eine Unterrichtsstunde zusätzlich, in denen sie individuell gefördert werden. Für diese Förderung sind Aufgaben von Lehrkräften erstellt worden. Diese müssen nun in irgendeiner Form an die Schüler/-innen weitergegeben werden. Die Frage wer die Kopierkosten trägt ist nach langem Hin und Her für dieses Schuljahr halbwegs geklärt worden, für nächstes Schuljahr aber noch offen. Wir rechnen mit ca. 25 – 30 Euro Kopierkosten pro Schüler/-in.

Des Weiteren sollen die Praktikantenbetreuer/-innen die Praktikantenbetriebe alle mindestens einmal besuchen, optimalerweise auch zweimal. Dafür werden Reisekosten anfallen, die im Haushaltsplan noch nicht berücksichtigt sind und deswegen noch eingestellt werden müssen.

3. Inklusion

Inklusion wird laut Gesetz im Jahr 2018 an den beruflichen Schulen ankommen. In der Realität tun gerade die beruflichen Schulen bereits heute sehr viel für die Integration aller jungen Menschen in die Gesellschaft. So werden z. B. viele Schüler/-innen unterrichtet, die von Förderschulen über die beruflichen Schulen einen Weg in den ersten Arbeitsmarkt suchen und meistens auch finden. Die beruflichen Schulen erledigen diese Aufgabe seit Jahren ohne zusätzliches Personal oder andere Hilfen und ohne das groß zu thematisieren. Es ist höchste Zeit, dass die Lehrkräfte an den beruflichen Schulen die Unterstützung erfahren, die an den allgemeinbildenden Schulen selbstverständlich ist, z. B. mehr Lehrer/-innen, Teamteaching, Integrationslehrer/-innen, kleinere Klassenteiler.

4. Fehlstunden an den beruflichen Schulen

Dank des Stufenplanes, der in den letzten Jahren zur Anwendung kam, konnte die Fehlstundenzahl gesenkt werden. In einigen Bereichen der beruflichen Schulen gibt es aber nach wie vor einen hohen Mangel an Lehrer/-innen zu beklagen, durchaus auch in den beruflichen Fachrichtungen. Der eingeschlagene Weg muss jetzt weiter beschritten werden, um auch die verbleibenden Fehlstunden auf Null zu senken. Zurzeit spricht niemand von der demografischen Rendite – diese kann im Angesicht der Flüchtlingsproblematik wohl nicht mehr beziffert werden. Aber dennoch muss die Forderung erhoben werden, dass das System der beruflichen Schulen und die Unterrichtsversorgung insgesamt nicht aus dem Fokus gerät und die Ziele individualisiertes Lernen, Kompetenz- und Lernfeldorientierung als Grundlagen guten Unterrichts konsequent verfolgt werden müssen. Dies wäre ein wichtiger Schritt in die vielzitierte Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung. Es muss an den beruflichen Schulen auch endlich eine standortspezifische Lehrerreserve installiert werden, damit auch die krankheitsbedingten Unterrichtsausfälle reduziert und nach Möglichkeit vermieden werden können.

5.    Verbesserung der Unterrichtsqualität und viele unbesetzte Funktionsstellen

Durch ein sehr gut funktionierendes Qualitätsmanagementsystem ist der Grundstein für guten Unterricht gelegt BBZ beweisen dies durch die jährliche Audits immer wieder aufs Neue. Aber dennoch muss immer an der kontinuierlichen Verbesserung des Unterrichts und der Unterrichtsangebote gearbeitet werden. Damit dieser kontinuierlich verbessert werden kann, müssen die Funktionen, die hierfür im Rahmen der Qualitätssicherung an den Schulen notwendig sind, auch besetzt werden.

Nach wie vor sind von 468 A14-Stellen im beruflichen Bereich maximal 300 besetzt. Vor kurzem kam die Ankündigung des MBK noch in diesem Jahr 27 Stellen auszuschreiben, aber die Schulen warten bisher vergeblich darauf. Seit Jahren (!) passiert nichts mehr in diesem Bereich. Lehrkräfte, die sich überdurchschnittlich engagieren, werden verprellt, weil sie nicht mehr daran glauben, dass sie in irgendeiner Weise eine Anerkennung für ihre Arbeit erhalten werden. Leider gibt ihnen die Erfahrung der letzten Jahre hierin Recht. Das Vertrauen in den Dienstherrn sinkt, ein Kollege sagte, es sei „ganz weg“. Diese Aussage gilt leider mehr denn je und nicht mehr nur in Einzelfällen. Ganz aktuell wurde eine Neuregelung in der Funktionsstellenstruktur festgelegt. Diese sieht eine massive Kürzung von Funktionsstellen im Bereich A14 vor. Die Verbände sind nicht bereit die Kürzung auf 377 A14 Stellen zu akzeptieren. Die Verbände fordern aufgrund der aktuellen Entwicklung sogar eine A14 Stelle mehr für jedes der 20 BBZ für besondere Aufgaben, z. B. Lehrergesundheit, Flüchtlinge, Inklusion usw. (in Anlehnung an die Gemeinschaftsschule)

Die Besetzung von frei gewordenen Funktionsstellen dauert sehr lange – u. a. Schulleitungsstellen sind in der Regel zwischen 12 und 18 Monaten vakant, so dass die weiteren Schulleitungsmitglieder die Leitungsaufgaben mit übernehmen müssen und darüber hinaus weiterer Unterricht vertreten werden muss. Oft zieht sich dieser Zustand über Jahre hinweg, da „Aufsteiger“ im System natürlich die nächste Funktionsstelle freimachen.

Diese beiden Tatsachen sparen dem Land sehr viel Geld und es ist an der Zeit, diese Praktiken zu beenden und damit muss mit dem „Sparen durch die Hintertür“ auf dem Rücken der Lehrkräfte, der Schüler/-innen sowie der Betriebe Schluss sein.

6.    Lehrergesundheit

Dieses Thema der Zukunft gibt es nicht zum Nulltarif. Es werden immer mehr Aufgaben in die Schulen verlagert, die Belastungen bleiben bestenfalls gleich hoch, werden aber wohl eher steigen. Hier muss dringend ein Konzept erarbeitet werden, von dem alle Lehrkräfte profitieren. Das MBK arbeitet gerade daran: Rahmendienstvereinbarungen zu BEM oder zum Thema Sucht sollen bald unterschriftsreif vorliegen. Diese guten Maßnahmen werden aber ins Leere laufen, wenn im Gegenzug die Belastungen erhöht werden und keine Besserung diesbezüglich in Sicht ist. So erhalten Mitarbeiter der Landesverwaltung z. B. für die Teilnahme an sportlichen Maßnahmen gemäß Erlass von 08. November 2006 bis zu einer Zeitstunde als Dienstzeit anerkannt. Ausschließlich die Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Eine zeitnahe Anpassung ist dringend erforderlich.

7.    Entlastung bei Klassenlehrertätigkeit im BGJ

Im BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) erhalten die Klassenlehrer/-innen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung eine Stunde Ermäßigung aus § 7 PVO. Im BGJ (Berufsgrundbildungsjahr) ist die Belastung vergleichbar hoch und von daher ist es dringend geboten, den Klassenlehrer/-innen im BGJ diese Stunde ebenfalls zu gewähren.

Sabine Peters-Klein und Josef Paul

Oktober 2015