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Gründung von Privatschulen wird schwieriger

Änderung des Privatschulgesetzes

Zur Vorlage kam eine Gesetzesänderung zum Privatschulgesetz, diese steht jetzt kurz davor in Kraft zu treten. Anträge auf Gründung einer Privatschule müssen danach mindestens 6 Monate vor Schuljahresbeginn bei der Aufsichtsbehörde vorliegen.

Auch wird das Land die Personal- und Sachkosten während der ersten drei Jahre nur zu einem Viertel übernehmen. Investitionszuschüsse werden ebenso erst nach Ablauf dieser drei Jahre gezahlt.

Das bedeutet, dass Schulen in freier Trägerschaft erst einmal beweisen müssen, dass sie in der Lage sind sich wirtschaftlich selbst zu tragen, bevor das Land wie ansonsten üblich mindestens 90% der Personalkosten übernimmt.