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Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern – Antragstellung für das Jahr 2020

(dbb) Hier: erneute Antragsstellung für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährteBesoldung ab dem dritten Kind in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. In der Entscheidung wurde der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bis 31. Juli 2021 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Angesichts der Komplexität der Entscheidung ist damit zu rechnen, dass seitens des Gesetzgebers erst im nächsten Jahr ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird, um sowohl für die Vergangenheit, aber auch für die Zukunft verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem bei der Entscheidung betont, dass nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Nachzahlung erhalten, die ihre Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben.

Lesen Sie hier den kompletten Beitrag. Hinweis: die Antragsformulare sind über den Vorstand erhältlich. Bei Interesse bitte eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. schreiben.