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Aufhebung der Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus

Mit Schreiben vom 12.10.2021 sollen in saarländischen Schulen ab dem 15. Oktober „Dauerbescheinigungen“ anstelle der bisherigen Testzertifikate ausgegeben werden. Diese Bescheinigungen sind gemäß Vorlage des Ministeriums „bis auf Weiteres gültig“. Dies ist mit Blick auf die Beruflichen Schulen nicht umsetzbar. Viele der Schülerinnen und Schüler (SuS) an den Beruflichen Schulen unterliegen nicht mehr der Schulpflicht. Sie können jederzeit ihre schulische Ausbildung in unseren Systemen beenden bzw. im Rahmen der dualen Ausbildung ihr Ausbildungsverhältnis kündigen. Die zuvor ausgestellten „Dauerbescheinigungen“, welche „bis auf Weiteres gültig“ sind, verbleiben weiterhin im Besitz dieser SuS, ohne dass irgendeine Kontrolle darüber besteht. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.

Am 21.09.21 hat der saarländische Ministerrat beschlossen, dass ab dem 22.09.21 die Maskenpflicht im Unterricht nicht mehr gilt. Für die Verbände der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) und der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (VLBS) ist diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar, da erst vor Kurzem die Verlängerung der Maskenpflicht bis Anfang Oktober durch die Landesregierung beschlossen wurde. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.

(VLW, VLBS) Im Jahr 1988 wurde im Amtsblatt die Nebentätigkeitsverordnung veröffentlicht. § 9 sah eine Ablieferungspflicht für die Besoldungsstufen A 13 – A 16 ab einem Betrag von 9.600 DM vor. Dieser Betrag wurde seither nicht erhöht. Ganz im Gegenteil, nach Einführung des Euro wurde der Betrag auf 4.800 Euro „angepasst“. Mit dem damaligen Wechselkurs wäre hier ein Betrag von 4.908,40 Euro korrekt gewesen.
Durch die vorgesehene Neuregelung soll künftig für alle Besoldungsgruppen eine einheitliche Ablieferungsgrenze in Höhe von 5.600 Euro eingeführt werden. In der Begründung zum Entwurf findet sich auf Seite 2 folgende Formulierung „(...) Sie wurden seit Jahren nicht mehr erhöht und spiegeln damit die inzwischen eingetretene Geldwert-/ Preisentwicklung nicht wider.“ Die geplante Erhöhung von 4.800 Euro auf 5.600 Euro stellt einen Anstieg von gerade einmal 16 Prozent dar. Seit dem Inkrafttreten der Nebentätigkeitsverordnung führte die Inflation aber zu einem relativen Kaufkraftverlust von mehr als 35 Prozent. Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag.

(VLW, VLBS) Für die Verbände der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (VLW) und der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (VLBS) hat es oberste Priorität, den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten und diese keinem unkalkulierbaren Risiko auszusetzen.
Leider nehmen noch zu wenige Schülerinnen und Schüler das Testangebot an den Beruflichen Schulen wahr. In Anbetracht der steigenden Corona-Fallzahlen und der sich stark ausbereitenden Virusmutationen ist es aber zwingend notwendig, die Zahl der Testungen in den Schulen zu erhöhen. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.

Die Verbände VLW und VLBS sind an einer verlässlichen Rückkehr in den Präsenzunterricht interessiert und unterstützen auch grundsätzlich die Bestrebungen einer Vollpräsenz, wie dies im Rundschreiben des Ministeriums vom 23.03.2021 dargestellt wird. Allerdings fordern wir in diesem Zusammenhang vehement, den Lehrerinnen und Lehrern an den Beruflichen Schulen unverzüglich
ein Impfangebot zu unterbreiten. „Eine Vollpräsenz ist ohne Impfangebot nicht möglich“, betont Pascal Koch, Vorsitzender des VLW.
Der Dienstherr hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lehrkräfte unter sicheren Bedingungen ihre Arbeit verrichten können, ... lesen Sie hier den kompletten Beitrag.